Alle interessierten natürlichen und juristischen Personen, aber auch Gesamthandsgesellschaften und nicht eingetragene Vereine, die sich den in der Satzung festgeschriebenen Zielen des Vereins verpflichten und diese aktiv oder passiv fördern, können Mitglied bei PayComm werden.
Hier ein erster Blick auf die aktuellen Mitgliedsunternehmen des PayComm e.V.
Mehr Details finden Sie im Reiter PayComm Mitgliedsunternehmen.